Arbeitszeitgestaltung und Arbeitszeitmodelle
Kein Arbeitszeitmodell und keine Überstunde ohne Betriebsrat
Wie hoch ist die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit? Kann der Arbeitgeber immer Mehrarbeit bei Bedarf anordnen? Gibt es „freiwillige” Überstunden? Die Arbeitszeit ist eines der wichtigsten Themen der Betriebsratsarbeit. Lernen Sie Ihre umfangreichen Mitbestimmungsrechte durchzusetzen und flexible Arbeitszeitmodelle im Interesse der Kolleginnen und Kollegen aktiv mitzugestalten. Wir sagen Ihnen welchen gesetzlichen und tariflichen Regelungen dabei zu beachten sind.Arbeitszeitgesetz
- Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeiträume
- Pausen und Ruhezeiten
- Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen
- Einführung oder Abbau von Schichtarbeit
- Aufstellung von Dienstplänen
- Krankheit und Arbeitszeit
Arbeitszeitmodelle
- Starre Arbeitszeiten
- Flexible Arbeitszeitmodelle
- Vertrauensarbeitszeit
- Lebensarbeitszeitmodelle
- Jahresarbeitszeitdeputat
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Lage der Pausen
- Verteilung auf Wochentage
- Überstunden und Mehrarbeit
- Zeiterfassungssysteme
Betriebliche Praxis
- Gestaltungsmöglichkeiten bei Tarifbindung
- Änderung von Arbeitsverträgen
- Betriebsvereinbarung
- Außertarifliche Mitarbeiter
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie kennen die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes
- Sie sind mit den gängigen Arbeitszeitmodellen in der betrieblichen Praxis vertraut
- Sie können Ihre Mitbestimmungsrechte bei der Arbeitszeitgestaltung wahrnehmen
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 1.490,- / 2. TN 1.390,- / 3. TN 1.290,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
123,- € bis 206,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
Seminarbeginn
Montags, 14:00 Uhr
Seminarende
Freitags, 12:00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
20
Referent
Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE
23.06. - 27.06.2025
03.11. - 07.11.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
© BBC BetriebsräteBildungsCenter e. K.