Unterrichtungs- und Beratungsrechte
Rechtzeitig und umfassend informiert
Auf diesem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Vorschriften, die sich mit der rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung und Beratung befassen, kennen. Anhand von Fallbeispielen aus der betrieblichen und gerichtlichen Praxis sind Sie in der Lage, diese richtig anzuwenden. Dazu gehört auch, die Betriebsverfassung in ihren wesentlichen Zusammenhängen zu begreifen und Schlussfolgerungen für die eigene Praxis zu ziehen.Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, § 90 BetrVG
- Was bedeutet "Plan" und "Planung"?
- Was ist unter „Unterrichtung“ zu verstehen?
- Wann ist "Recht-zeitig" unterrichtet?
- Was bedeutet "umfassend"?
Die Unterrichtungs- und Beratungspflichten bei Personalplanungen, § 92 BetrVG
- Umfang der Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
- Worüber muss unterrichtet werden?
- Bringschuld des Arbeitgebers
- Personalplanung und Beratung
Unterrichtungspflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Zahlen und Auswirkungen auf die Personalplanung, §§ 106 Abs. 2 iVm 92 BetrVG
- Vorlage der erforderlichen Unterlagen am Beispiel Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfungsbericht
- Weitere erforderliche Unterlagen i. S. d. § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
- AKTUELL: Konsequenzen aus dem „Risikobegrenzungsgesetz“ (RisikoBegrG) vom 12.08.2008
Unterrichtungs- und Beratungspflichten bei Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG
- Die umfassende und rechtzeitige Unterrichtung des Betriebsrats durch den Unternehmer
- Der Interessensausgleich
- Der Sozialplan
- Die Beratungen des Unternehmers mit dem Betriebsrat
Weitere Unterrichtungspflichten
- Massenentlassungen § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Umwandlung von Unternehmen (UmwG)
- Teilzeit- und Befristung (TzBfG)
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Wir geben Ihnen einen Überblick über die Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers.
- Sie wissen, was rechtzeitige und umfassende Information bedeutet.
- Sie kennen die Beratungsrechte des Betriebsrats.
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 1.490,- / 2. TN 1.390,- / 3. TN 1.290,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
Seminarbeginn
Montags, 14:00 Uhr
Seminarende
Freitags, 12:00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
20
Referent
Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE
23.06. - 27.06.2025
03.11. - 07.11.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
© BBC BetriebsräteBildungsCenter e. K.