Betriebsänderung und Personalabbau
Personalabbau erfolgreich verhindern
Wann liegt ein Betriebsübergang vor? Gelten die bestehenden Betriebsvereinbarungen weiter? Was steht im Interessenausgleich und Sozialplan? Wir vermitteln Ihnen die erforderlichen Kenntnisse im Falle einer Betriebsänderung und zeigen Ihnen, wie Sie unnötigen Personalabbau verhindern können. Sie lernen die Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen und Ihr eigenes Gremium kennen. Wir informieren Sie, welche taktischen Möglichkeiten der Betriebsrat hat und wie er strategisch am besten vorgeht.Wann liegt eine Betriebsänderung vor?
- Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen
- Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben
- Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
Sonderfälle
- Abgrenzung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB
- Personalabbau
Betriebsbedingte Kündigungen
- Rechtliche Voraussetzungen
- Berechtigtes betriebliches Interesse
- Sozialauswahl
- Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen
Rechte des Betriebsrats
- Unterrichtungs- und Beratungspflicht des Arbeitgebers
- Unterstützung des Betriebsrats durch Sachverständige und Berater
- Vorschläge zur Beschäftigungssicherung
- Interessenausgleich
- (Erzwingbarer) Sozialplan
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie können Betriebsänderung und Betriebsübergang unterscheiden
- Sie sind mit den Auswirkungen von Umstrukturierungen für die Belegschaft vertraut
- Sie kennen den Zweck und Inhalt von Interessenausgleich und Sozialplan
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 1.490,- / 2. TN 1.390,- / 3. TN 1.290,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
Seminarbeginn
Montags, 14:00 Uhr
Seminarende
Freitags, 12:00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
20
Referent
Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE
23.06. - 27.06.2025
03.11. - 07.11.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
© BBC BetriebsräteBildungsCenter e. K.