Betriebswirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte I
Wirtschaftliche Zahlen verstehen und beurteilen
Was steht in der Bilanz oder dem Geschäftsbericht und wie analysiert man diese Zahlen? Wie steht es aktuell wirklich um das Unternehmen? Nur wer in der Lage ist, die wirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens richtig zu beurteilen, kann mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe verhandeln. Wir vermitteln Ihnen die erforderlichen Grundkenntnisse im Bereich der Betriebswirtschaft, um den Aufbau, die Organisation und die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens zu kennen.Aufbau und Organisation von Unternehmen
- Personen- und Kapitalgesellschaften, Unterschiedliche Rechtsformen
- Wichtige Faktoren für die Standortwahl
- Aufbau und Ablauforganisation eines Betriebes
- Controlling
Betriebswirtschaftliche Grundbegriffe
- Betrieb, Unternehmen, Konzern
- Liquidität, Vermögen, Rendite, Gewinn
Der Geschäftsbericht
- Rechtliche Grundlagen zur Erstellung
- Aufbau der Bilanz
- Die Gewinn- und Verlustrechnung
- Anhang und Lagebericht
- Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Informationsrechte des Betriebsrats
- Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
- Befugnisse und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie kennen den Aufbau und den Inhalt von Bilanz und Geschäftsbericht
- Sie können die Kennzahlen des Unternehmens richtig analysieren und beurteilen
- Sie kennen Ihre Informations- und Mitwirkungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 1.490,- / 2. TN 1.390,- / 3. TN 1.290,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
Seminarbeginn
Montags, 14:00 Uhr
Seminarende
Freitags, 12:00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
20
Referent
BWL-Professoren
SEMINARTERMINE
15.09. - 19.09.2025
01.12. - 05.12.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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