Betriebsverfassungsrecht III
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Welches Einsichtsrecht in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens hat der Betriebsrat? Wie kann der Betriebsrat im Falle des Personalabbaus oder der Betriebsänderung zum Wohl der Belegschaft mitwirken? Wir informieren Sie über die Pflichten des Arbeitgebers und Ihre Rechte als Betriebsrat. Wir zeigen Ihnen anhand von Beispielen wie Sie Arbeitnehmerbeschwerden richtig behandeln.Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten (Definition)
- Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
- Einsichtsrecht des Betriebsrats
- Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Definition Betriebsänderung
- Betriebsbedingte Kündigung
- Zweck und Inhalt des Interessenausgleichs
- Voraussetzung für einen Sozialplan
- Inhalt und Wirkung von Sozialplänen
Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Arten der Arbeitnehmerbeschwerden
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens
- Handlungsmöglichkeiten und Pflichten des Betriebsrats
Das Beschlussverfahren
- Wie und wann wird ein Beschlussverfahren eingeleitet
- Erforderliche Beschlüsse des Betriebsrats
- Ablauf beim Arbeitsgericht
- Die einstweilige Verfügung
- Rechtsberatung und Kostenübernahme
Die Einigungsstelle
- Voraussetzungen für die Einrichtung
- Erforderliche Beschlüsse des Betriebsrats
- Bestellung der/des Vorsitzenden und der Beisitzer
- Ablauf des Verfahrens und Beschlussfassung
- Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
- Rechtsberatung und Kosten des Verfahrens
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie kennen Ihre Einsichts- und Mitbestimmungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Sie sind mit dem Zweck und Inhalt eines Interessenausgleichs und Sozialplans vertraut
- Sie wissen Ihre Beteiligungsrechte im Beschlussverfahren durchzusetzen
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 1.390,- / 2. TN 1.290,- / 3. TN 1.190,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
Seminardauer: 4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
Seminarbeginn
Montags, 14:00 Uhr
Seminarende
Freitags, 12:00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
20
Referent
Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE
12.05. - 16.05.2025
25.08. - 29.08.2025
17.11. - 21.11.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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