Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer
Jede Beschwerde bietet auch eine Chance
Wollte die Kollegin gerade nur mal richtig „Dampf ablassen“, oder handelt es sich um eine echte Beschwerde? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Arbeitnehmerbeschwerden richtig einordnen und welche Möglichkeiten es gibt, die Mitarbeiter zu unterstützen. Wir informieren Sie über den richtigen Ablauf und die Pflichten des Arbeitgebers. Wir trainieren mit Ihnen anhand von Praxisfällen das Führen von schwierigen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen.Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer
- Recht des Arbeitnehmers auf Anhörung
- Erläuterung zur Berechnung und Zusammensetzung des Entgelts
- Erörterung der Beurteilung
- Einsicht in die Personalakte
- Vorschlagsrecht für Themen des Betriebsrats
Beschwerden des Mitarbeiters beim Arbeitgeber
- Worüber sind Beschwerden möglich
- Hinzuziehung des Betriebsrats
- Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung, Entscheidung und ggf. Abhilfe
- Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
- Benachteiligungsverbot des Arbeitnehmers auf Grund der Beschwerde
Beschwerden des Mitarbeiters beim Betriebsrat
- Annahme der Beschwerde, „Mandatserteilung“
- Prüfung der Berechtigung der Beschwerde
- Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber
- Anrufen der Einigungsstelle
Praktische ÜbungenIhr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie sind über die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer informiert
- Sie kennen den Ablauf eines Beschwerdeverfahrens
- Sie sind im Führen von schwierigen Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen geübt
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 990,- / 2. TN 940,- / 3. TN 890,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
2-tägig
Seminarbeginn
Montag oder Mittwoch 14:00 Uhr
Seminarende
Mittwoch oder Freitag 13:30 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
20
Referent
Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE
16.06. - 18.06.2025
29.09. - 01.10.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
© BBC BetriebsräteBildungsCenter e. K.