Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Setzen Sie dem „Psychoterror“ am Arbeitsplatz ein klares Stoppsignal
Mobbing verursacht erheblichen wirtschaftlichen Schaden und vergiftet das Betriebsklima. Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten nimmt die Zahl von Mobbingangriffen rapide zu. Jetzt sind Sie als Betriebsrat besonders gefordert, um den Opfern zu helfen und wirksame Methoden zur Verhinderung von Diskriminierungen zu ergreifen. Wir zeigen Ihnen wie Sie dies gemeinsam mit dem Arbeitgeber erreichen können. Sie lernen wie Mobbing entsteht und welche unangenehmen Folgen sich für die Betroffenen und das Unternehmen entwickeln.Was bedeutet Mobbing
- Definition und Ziel von Mobbing
- Typische Handlungen und Verlauf von Mobbingfällen
- Erkennungsmerkmale
Ursachen
- Arbeitsumfeld, Arbeitsorganisation und Produktionsmethoden
- Konjunkturelles Umfeld
- Konfliktsituationen
- Persönlichkeitsmerkmale von Opfern und Tätern
Folgen
- Psychische und körperliche Auswirkungen
- Demotivation und Leistungsblockade
- Wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen
Vorbeugende Maßnahmen
- Information und Aufklärung der Belegschaft
- Führungskultur
- Betriebsvereinbarung zum Thema Fairness am Arbeitsplatz
- Gegenwehr und Tagebuch des Opfers
Rechtliche Aspekte
- Beweisbarkeit von Mobbinghandlungen
- Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Pflichten des Arbeitgebers
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie sind in der Lage Mobbingopfer im Betrieb zu identifizieren
- Sie können sich wirksam für die Betroffenen einsetzen
- Sie kennen Möglichkeiten Mobbing präventiv im Unternehmen abzuwehren
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 1.490,- / 2. TN 1.390,- / 3. TN 1.290,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
Seminarbeginn
Montags, 14:00 Uhr
Seminarende
Freitags, 12:00 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
12
Referent
Diplom-Psychologen
SEMINARTERMINE
19.05. - 23.05.2025
03.11. - 07.11.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
© BBC BetriebsräteBildungsCenter e. K.