Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle
Der gläserne Mitarbeiter
Die Überwachung und Kontrolle der Beschäftigten ist in jedem Betrieb auf vielfältige Art und Weise möglich. Personenbezogene Daten werden zu den unterschiedlichsten Zwecken erfasst, gespeichert und genutzt. Wenn Sie als Arbeitnehmervertreter über den Beschäftigtendatenschutz in Ihrem Unternehmen wachen wollen, müssen Sie die relevanten Techniken der elektronischen Datenverarbeitung kennen und die technischen Möglichkeiten überblicken können. Wir zeigen Ihnen, welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben und die Rechte Ihre Kollegen schützen.Technische Möglichkeiten und Leistungskontrollen im Überblick
- PCs und Netzwerke
- E-Mail und Internet
- Telefon- und Videoüberwachung
- Zeiterfassung und Zugangskontrolle
- Einsatz von Ortungssystemen
Rechtlicher Rahmen des Daten- und Mitarbeiterschutzes
- Beschäftigtendatenschutz nach neuem Recht
- Mithören von Telefonaten, Mitlesen von E-Mails
- Einsatz von Spam- und Contentfiltern
- Alkohol- und Drogentests
- Videoüberwachung
- Mitarbeitercompliance
- Mobiler Datenschutz
Rechte des Betriebsrats
- Informations-, Beratungs-, Mitbestimmungs- und Überwachungsrechte
- Auskunftsrechte
- Einsicht in das Verfahrensverzeichnis
- Einsicht in die Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung
- Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten des Betriebes
Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie kennen die technischen Möglichkeiten, um Leistung und Verhalten von Mitarbeitern zu überwachen.
- Wir machen Sie mit den grundlegenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraut.
- Sie wissen, welche Rechte der Betriebsrat zur Abwehr rechtswidriger Kontrollmaßnahmen und bei der Einführung neuer Technologien hat.
INFO-BOX
Seminargebühr
1. TN 990,- / 2. TN 940,- / 3. TN 890,- € + MwSt.
Hotelkosten inkl. VP
139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
Seminardauer
2-tägig
Seminarbeginn
Montag oder Mittwoch 14:00 Uhr
Seminarende
Mittwoch oder Freitag 13:30 Uhr
Max. Teilnehmerzahl
20
Referent
Arbeitsrichter a.D., Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE
04.08. - 06.08.2025
29.09. - 01.10.2025
SCHULUNGSANSPRUCH
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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