Arbeitsrecht III

Vertiefung – vom Betriebsübergang bis hin zum AGG

Wann liegt ein Betriebsübergang vor? Kann der Arbeitgeber einfach Ansprüche streichen? Dieses Seminar ergänzt und erweitert Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse optimal. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf den Auswirkungen von Umstrukturierungen des Unternehmens und der möglichen Kürzung von Ansprüchen. Aber auch der Schutz des Arbeitnehmers bei Krankheit, Elternzeit oder Benachteiligung werden anhand von Beispielen intensiv behandelt.
Kürzung oder Streichung von Ansprüchen aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag Kürzung oder Streichung von Ansprüchen aus einer Betriebsvereinbarung Betriebsübergang Krankheit des Arbeitnehmers Urlaub Mutterschutz / Elternzeit Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse
INFO-BOX

Seminargebühr

1. TN 1.390,- / 2. TN 1.290,- / 3. TN 1.190,- € + MwSt.

Hotelkosten inkl. VP

139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag

Seminardauer

4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)

Seminarbeginn

Montags, 14:00 Uhr

Seminarende

Freitags, 12:00 Uhr

Max. Teilnehmerzahl

20

Referent

Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE

09.04. - 12.04.2024

Willingen
Seminar: 24-0602

14.05. - 17.05.2024

Bad Salzuflen
Seminar: 24-0603

18.11. - 22.11.2024

Ulm
Seminar: 24-0604

SCHULUNGSANSPRUCH

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


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