Mitwirkungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer
Jede Beschwerde bietet auch eine Chance
Wollte die Kollegin gerade nur mal richtig „Dampf ablassen“, oder handelt es sich um eine echte Beschwerde? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Arbeitnehmerbeschwerden richtig einordnen und welche Möglichkeiten es gibt, die Mitarbeiter zu unterstützen. Wir informieren Sie über den richtigen Ablauf und die Pflichten des Arbeitgebers. Wir trainieren mit Ihnen anhand von Praxisfällen das Führen von schwierigen Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen.Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer
- Recht des Arbeitnehmers auf Anhörung
 
- Erläuterung zur Berechnung und Zusammensetzung des Entgelts
 
- Erörterung der Beurteilung
 
- Einsicht in die Personalakte
 
- Vorschlagsrecht für Themen des Betriebsrats
 
Beschwerden des Mitarbeiters beim Arbeitgeber
- Worüber sind Beschwerden möglich
 
- Hinzuziehung des Betriebsrats
 
- Pflicht des Arbeitgebers zur Prüfung, Entscheidung und ggf. Abhilfe
 
- Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
 
- Benachteiligungsverbot des Arbeitnehmers auf Grund der Beschwerde
 
Beschwerden des Mitarbeiters beim Betriebsrat
- Annahme der Beschwerde, „Mandatserteilung“
 
- Prüfung der Berechtigung der Beschwerde
 
- Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber
 
- Anrufen der Einigungsstelle
 
Praktische ÜbungenIhr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie sind über die wichtigsten Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer informiert
 - Sie kennen den Ablauf eines Beschwerdeverfahrens
 - Sie sind im Führen von schwierigen Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen geübt
 
 
INFO-BOX
	Seminargebühr
	1. TN 990,- / 2. TN 940,- / 3. TN 890,- € + MwSt.
	
Hotelkosten inkl. VP
	139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
	
Seminardauer
	2-tägig
	
Seminarbeginn
	Montag oder Mittwoch 14:00 Uhr
	
Seminarende
	Mittwoch oder Freitag 13:30 Uhr
	
Max. Teilnehmerzahl
	20
	
Referent
	Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
 
SEMINARTERMINE
	01.07.  - 03.07.2026 
	
	30.09.  - 02.10.2026 
	
	02.12.  - 04.12.2026 
	 
SCHULUNGSANSPRUCH
	Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
  
 
© BBC BetriebsräteBildungsCenter e. K.