Betriebsverfassungsrecht II
Sicherer Umgang mit dem Betriebsverfassungsrecht
Wo darf ich als Betriebsrat mitbestimmen, wann und wie muss ich in sozialen und personellen
Angelegenheiten beteiliegt werden? Ob Mehrarbeit, Einstellung, Versetzung oder Kündigung –
hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und wie Sie Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Fragen der betrieblichen Ordnung
 
- Arbeitszeit und Überstunden
 
- Urlaubsplanung
 
- Lohn und Gehalt
 
- Sozialeinrichtungen
 
- Technische Einrichtungen/Überwachung
 
Mitbestimmung bei personellen Angelegenheiten
- Personalplanung
 
- Personalfragebogen
 
- Stellenausschreibung und Auswahlrichtlinien
 
- Allgemeine Beurteilungsgrundsätze
 
- Arbeitsverträge
 
Mitwirken bei personellen Einzelmaßnahmen
- Form und Zeitpunkt der Unterrichtung
 
- Einstellung und Versetzung
 
- Ein- und Umgruppierung
 
- Vorläufige Maßnahmen
 
- Gründe für die Verweigerung der Zustimmung
 
Mitbestimmung bei Kündigungen
- Anhörung des Betriebsrats
 
- Widerspruch des Betriebsrats
 
- Fristen
 
Unterstützung für den Betriebsrat
- Rechtsberatung
 
- Sachverständige
 
- Gewerkschaften
 
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie verfügen über vertiefende Kenntnisse der Mitbestimmungsrechte nach §87 BetrVG
 - Sie kennen Ihre Beteiligungsrechte in personellen und sozialen Angelegenheiten
 - Sie wissen wann und wie Sie sich fachliche und rechtliche Unterstützung holen können
 
 
INFO-BOX
	Seminargebühr
	1. TN 1.390,- / 2. TN 1.290,- / 3. TN 1.190,- € + MwSt.
	
Hotelkosten inkl. VP
	139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
	
Seminardauer
	4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
	
Seminarbeginn
	Montags, 14:00 Uhr
	
Seminarende
	Freitags, 12:00 Uhr
	
Max. Teilnehmerzahl
	20
	
Referent
	Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt
mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
 
SEMINARTERMINE
	17.11.  - 21.11.2025 
	
	04.05.  - 08.05.2026 
	
	15.06.  - 19.06.2026 
	
	06.07.  - 10.07.2026 
	
	14.09.  - 18.09.2026 
	 
SCHULUNGSANSPRUCH
	Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
  
 
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