Arbeitsrecht III
Vertiefung – vom Betriebsübergang bis hin zum AGG
Wann liegt ein Betriebsübergang vor? Kann der Arbeitgeber einfach Ansprüche streichen? Dieses Seminar ergänzt und erweitert Ihre arbeitsrechtlichen Kenntnisse optimal. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen auf den Auswirkungen von Umstrukturierungen des Unternehmens und der möglichen Kürzung von Ansprüchen. Aber auch der Schutz des  Arbeitnehmers bei Krankheit, Elternzeit oder Benachteiligung werden anhand von Beispielen intensiv behandelt.Kürzung oder Streichung von Ansprüchen aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag
- Verzicht auf Ansprüche
 
- Bindung an den Tarifvertrag
 
- Kürzung bei Auslauf des Tarifvertrags
 
- Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband
 
- Ablösung tarifrechtlicher Ansprüche durch eine Betriebsvereinbarung
 
Kürzung oder Streichung von Ansprüchen aus einer Betriebsvereinbarung
- Ablösende Betriebsvereinbarung
 
- Kündigung oder Ablauf einer Betriebsvereinbarung
 
- Nachwirkung
 
Betriebsübergang
- Was ist ein Betriebsübergang?
 
- Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
 
- Unterrichtungspflicht und Kündigungsverbot nach § 613a BGB
 
- Widerspruchsmöglichkeit des Arbeitnehmers
 
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
 
Krankheit des Arbeitnehmers
- Ordnungsgemäße Krankmeldung
 
- Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers während der Krankheit
 
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
 
Urlaub
- Urlaubsanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz, dem Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag
 
- Urlaubsgeld
 
- Anspruch auf Bildungsurlaub
 
Mutterschutz / Elternzeit
- Regelungen im Mutterschutzgesetz, Beschäftigungsverbot
 
- Beginn und Dauer der Elternzeit
 
- Elterngeld
 
- Kündigungsschutz
 
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Inhalt und Anwendungsbereich
 
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
 
- Pflichten des Arbeitgebers aus dem AGG
 
- Rechte des Arbeitnehmers
 
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie kennen Ihre Handlungsmöglichkeiten im Falle des Betriebsübergangs
 - Sie wissen wie Sie Arbeitnehmeransprüche bestmöglich sichern können
 - Sie verfügen über grundlegendes Wissen in allen Bereichen des Arbeitsrechts
 
 
INFO-BOX
	Seminargebühr
	1. TN 1.390,- / 2. TN 1.290,- / 3. TN 1.190,- € + MwSt.
	
Hotelkosten inkl. VP
	139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
	
Seminardauer
	4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
	
Seminarbeginn
	Montags, 14:00 Uhr
	
Seminarende
	Freitags, 12:00 Uhr
	
Max. Teilnehmerzahl
	20
	
Referent
	Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
 
SEMINARTERMINE
	24.11.  - 28.11.2025 
	
	13.01.  - 16.01.2026 
	
	07.09.  - 11.09.2026 
	
	26.10.  - 30.10.2026 
	
	07.12.  - 11.12.2026 
	 
SCHULUNGSANSPRUCH
	Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
  
 
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