Schulungsanspruch




Ihr Rechtsanspruch


Nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz sind die Mitglieder des Betriebsrats für erforderliche Schulungsveranstaltungen ohne Minderung des Arbeitsentgeltes von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen.

Alle vom BBC BetriebsräteBildungsCenter e.K. angebotenen Seminare vermitteln die erforderlichen Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit. Unter den Begriff Grundkenntnisse fallen alle Seminare, die benötigt werden, um den, durch den Gesetzgeber aufgegebenen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können. Dazu zählen unsere Seminare zum Arbeits-, Betriebsverfassungsrecht und der Betriebswirtschaft. Diese Seminare sollten alle Betriebsratsmitglieder besucht haben. Auch Ersatzmitglieder können an diesen Seminaren teilnehmen, wenn sie häufig verhinderte Betriebsratsmitglieder vertreten.

Unsere Spezialseminare können besucht werden, wenn ein betrieblicher Anlass gegeben oder zukünftig zu erwarten ist. Diese sollten von den Betriebsratsmitgliedern besucht werden, die mit der Behandlung des Themas befasst sind.

Die Kostenübernahme für alle Seminartypen ist durch den § 40 Abs. 1 des BetrVG geregelt. Der Arbeitgeber hat demnach alle, durch die Tätigkeit des Betriebsrats, entstehenden Kosten zu tragen. Dazu zählen die Seminargebühr sowie die Reise- und Hotelkosten.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns unter 05222. 92 34 26 8 an oder schicken uns eine E-Mail an info@bbc-seminare.de – wir beraten Sie gerne!

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