Betriebsverfassungsrecht III

Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Welches Einsichtsrecht in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens hat der Betriebsrat? Wie kann der Betriebsrat im Falle des Personalabbaus oder der Betriebsänderung zum Wohl der Belegschaft mitwirken? Wir informieren Sie über die Pflichten des Arbeitgebers und Ihre Rechte als Betriebsrat. Wir zeigen Ihnen anhand von Beispielen wie Sie Arbeitnehmerbeschwerden richtig behandeln.
Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan Beschwerderecht des Arbeitnehmers Das Beschlussverfahren Die Einigungsstelle
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse
INFO-BOX

Seminargebühr

1. TN 1.390,- / 2. TN 1.290,- / 3. TN 1.190,- € + MwSt.

Hotelkosten inkl. VP

139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag

Seminardauer

Seminardauer: 4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)

Seminarbeginn

Montags, 14:00 Uhr

Seminarende

Freitags, 12:00 Uhr

Max. Teilnehmerzahl

20

Referent

Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE

13.05. - 17.05.2024

Bremen
Seminar: 24-0302

22.10. - 25.10.2024

Bad Salzuflen
Seminar: 24-0303

05.11. - 08.11.2024

Willingen
Seminar: 24-0304

SCHULUNGSANSPRUCH

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


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