Betriebsverfassungsrecht III
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Welches Einsichtsrecht in die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens hat der Betriebsrat? Wie kann der Betriebsrat im Falle des Personalabbaus oder der Betriebsänderung zum Wohl der Belegschaft mitwirken? Wir informieren Sie über die Pflichten des Arbeitgebers und Ihre Rechte als Betriebsrat. Wir zeigen Ihnen anhand von Beispielen wie Sie Arbeitnehmerbeschwerden richtig behandeln.Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten (Definition)
 
- Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
 
- Einsichtsrecht des Betriebsrats
 
- Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
 
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Definition Betriebsänderung
 
- Betriebsbedingte Kündigung
 
- Zweck und Inhalt des Interessenausgleichs
 
- Voraussetzung für einen Sozialplan
 
- Inhalt und Wirkung von Sozialplänen
 
Beschwerderecht des Arbeitnehmers
- Arten der Arbeitnehmerbeschwerden
 
- Ablauf des Beschwerdeverfahrens
 
- Handlungsmöglichkeiten und Pflichten des Betriebsrats
 
Das Beschlussverfahren
- Wie und wann wird ein Beschlussverfahren eingeleitet
 
- Erforderliche Beschlüsse des Betriebsrats
 
- Ablauf beim Arbeitsgericht
 
- Die einstweilige Verfügung
 
- Rechtsberatung und Kostenübernahme
 
Die Einigungsstelle
- Voraussetzungen für die Einrichtung
 
- Erforderliche Beschlüsse des Betriebsrats
 
- Bestellung der/des Vorsitzenden und der Beisitzer
 
- Ablauf des Verfahrens und Beschlussfassung
 
- Wirkung des Spruchs der Einigungsstelle
 
- Rechtsberatung und Kosten des Verfahrens
 
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse- Sie kennen Ihre Einsichts- und Mitbestimmungsrechte bei wirtschaftlichen Angelegenheiten
 - Sie sind mit dem Zweck und Inhalt eines Interessenausgleichs und Sozialplans vertraut
 - Sie wissen Ihre Beteiligungsrechte im Beschlussverfahren durchzusetzen
 
 
INFO-BOX
	Seminargebühr
	1. TN 1.390,- / 2. TN 1.290,- / 3. TN 1.190,- € + MwSt.
	
Hotelkosten inkl. VP
	139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag
	
Seminardauer
	Seminardauer: 4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)
	
Seminarbeginn
	Montags, 14:00 Uhr
	
Seminarende
	Freitags, 12:00 Uhr
	
Max. Teilnehmerzahl
	20
	
Referent
	Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
 
SEMINARTERMINE
	17.11.  - 21.11.2025 
	
	04.05.  - 08.05.2026 
	
	15.06.  - 19.06.2026 
	
	06.07.  - 10.07.2026 
	
	14.09.  - 18.09.2026 
	 
SCHULUNGSANSPRUCH
	Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
  
 
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