Unterrichtungs- und Beratungsrechte

Rechtzeitig und umfassend informiert

Auf diesem Seminar lernen Sie die gesetzlichen Vorschriften, die sich mit der rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung und Beratung befassen, kennen. Anhand von Fallbeispielen aus der betrieblichen und gerichtlichen Praxis sind Sie in der Lage, diese richtig anzuwenden. Dazu gehört auch, die Betriebsverfassung in ihren wesentlichen Zusammenhängen zu begreifen und Schlussfolgerungen für die eigene Praxis zu ziehen.
Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung, § 90 BetrVG Die Unterrichtungs- und Beratungspflichten bei Personalplanungen, § 92 BetrVG Unterrichtungspflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten Unterrichtungs- und Beratungspflichten bei Betriebsänderungen nach §§ 111 ff. BetrVG Weitere Unterrichtungspflichten
Ihr Nutzen / Ihre erworbenen Kenntnisse
INFO-BOX

Seminargebühr

1. TN 1.390,- / 2. TN 1.290,- / 3. TN 1.190,- € + MwSt.

Hotelkosten inkl. VP

139,- € bis 219,- € + MwSt. pro Person/Tag

Seminardauer

4-tägig, Mo-Fr (Mo + Fr = 1 Seminartag)

Seminarbeginn

Montags, 14:00 Uhr

Seminarende

Freitags, 12:00 Uhr

Max. Teilnehmerzahl

20

Referent

Arbeitsrichter a.D. Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht
SEMINARTERMINE

10.06. - 14.06.2024

Bremen
Seminar: 24-2202

02.09. - 06.09.2024

München
Seminar: 24-2203

09.12. - 13.12.2024

Berlin
Seminar: 24-2204

SCHULUNGSANSPRUCH

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für alle BR-Mitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.


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